Ausrichtungskatalog für Turniere des
DEUTSCHLAND ARTISTIQUE CUP


I. Allgemeines

1. Ideeller Veranstalter der Deutschland Artistique Cup Turniere ist die Deutsche Billard-Union e.V. (DBU). Die DAC-Turniere bilden über eine Ranglistenwertung die Qualifikation für die Deutsche Meisterschaft Billard Artistique. In direkter Ableitung unterliegen alle DAC-Turniere den sportlichen Regelwerken und Beschlüssen der DBU.

2. Die Gesamtorganisation wird durchgeführt durch den " Artistique Billard Deutschland e.V." (nachfolgend ABD genannt), der insbesondere in organisatorischen und finanziellen Punkten gegenüber den Ausrichtern und/oder sonstigen Vertragspartnern den Status des Veranstalters einnimmt.

3. Regressansprüche jeglicher Art gegen die DBU und/oder den ABD sind ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere dann, wenn Turniere mangels ausreichender Teilnehmerzahl abgesagt werden.

II. Veranstaltungen

Der ABD bietet innerhalb der DAC-Veranstaltungsreihe folgende Einzelturniere zur Ausrichtung:

1. Deutschland Artistique Cup

Die Turniere werden ausgeschrieben für beliebig viele Teilnehmer.

2. Ivory-Classic

Außerhalb der DAC-Veranstaltungsreihe bietet der ABD das "Ivory-Classic" als Sonderveranstaltung an.

Diese Veranstaltungen sind kein Bestandteil der DAC-Turnierserie.

III. Leistungen des ABD bei DAC-Turnieren

1. Allgemeine Leistungen für alle DAC-Turniere

1.1 Der ABD erbringt in Zusammenarbeit mit der DBU folgende, allgemeine Leistungen bei allen DAC-Turnieren:

  • Terminplanung
  • Koordination und Ausschreibung der DAC-Turniere
  • Abwicklung der Einschreibungen und Startgelder
  • Erstellung und Überwachung der sportlichen Regelwerke
  • Berichterstattung im Verbandsmagazin der DBU
  • Planung und Abwicklung der genannten Punkte erfolgt durch einen Beauftragten des ABD.

1.2 Der ABD benennt zu jedem Turnier einen Turnierleiter, der vor Ort die Veranstaltung sportlich und organisatorisch abwickelt.

Insbesondere gehören hierzu die Punkte:

  • Meldung der Sportler
  • Kleiderkontrolle
  • Zeitplan, Einteilung von Billards und Bällen
  • Einzeichnen der Tische
  • Prüfung und Festlegung des Spielmaterials
  • Schiedsrichtereinteilung (die teilnehmenden Sportler übernehmen sämtliche Schiedsrichteraufgaben)
  • Führen der Turnierunterlagen
  • Turniereröffnung und Siegerehrung
  • Fotodokumentation
  • Entscheidungsinstanz bei Einsprüchen und sonstigen Vorfällen im Rahmen der Ordnungen und Regelungen der DBU bzw. des ABD.

2. Spezielle Leistungen je Art der Einzelveranstaltung

2.1 Leistungen bei den Turnieren:

Bei den Turnieren werden über die allgemeinen Leistungen hinaus keine weiteren Leistungen erbracht. Der Preisgeldzuschuß durch den ABD entspricht den eingenommenen Startgeldern.

Der ABD stattet den Veranstaltungsraum mit speziellen Queueständern und Anzeigetafeln aus und übernimmt den gesamten Ergebnisdienst einschließlich dem Führen einer Turniertafel für das Publikum.

Der ABD stellt die Schiedsrichter aus den Reihen der teilnehmenden Sportler.

IV. Leistungen des Ausrichters eines DAC-Turniers

1. Allgemeine Leistungen bei den DAC-Turnieren

Sofern die Leistungen nicht unter Punkt II. durch den ABD übernommen werden, verbleiben beim Ausrichter folgende Leistungen:

1.1 Sportstätte

Die Sportstätte ist vom Ausrichter wie folgt auszustatten:

  • 2 (möglichst) neubezogene Match-Billards
  • pro Billard 1 Wasserschüssel und Lappen zum Reinigen der Bälle, Reinigungsmittel
  • pro Billard ausreichend Schreiber, wobei die Schreiber auch die Anzeigetafeln bedienen
  • Am Samstagabend sollte ein Spielerbankett stattfinden
  • Die ersten 4 Sieger sollten ansprechende Pokale, die restlichen Teilnehmer Erinnerungsmedaillen erhalten

2. Turnierleitung / Organisation

Der Ausrichter trägt die Kosten der Organisation (Einladungen, Vorbesprechungen, Turnierleitung, Gestellung von 2 Sätzen Super-Aramith-Dem.-Bällen) pauschal mit einem Betrag von € 300,00.

V. Werberechte

Der Veranstalter hat die alleinigen Werberechte des jeweiligen DAC-Turniers, unter Beachtung der entsprechenden Regelungen der DBU.

Insbesondere gilt dies für folgende Werbearten:

  • Werbung am Mann
  • Saalwerbung
  • Banden- und Bodenwerbung
  • Namenswerbung (Zusatztitel für die Veranstaltung)

Hiervon unberührt bleibt das Recht jedes einzelnen Sportlers auf eine (1) eigene Trikotwerbung.

VI. Gebühren

Der Ausrichter zahlt binnen 4 Wochen nach Vertragsabschluß eine Gebühr in Höhe von € 100,00 als Anzahlung für Planungs- und Vorlaufkosten.

VII. Rücktrittsrecht

Der Ausrichter kann die Veranstaltung ohne Folgen absagen, wenn zum Einschreibetermin die Mindestteilnehmerzahl von 10 Spielern nicht erreicht wird.

VIII. Allgemeine Hinweise

Der ABD bietet jedem Ausrichter gerne Ratschläge und Hilfestellung bei der Veranstaltungsorganisation.

Insbesondere können Zusatzvereinbarungen über die Gestaltung und/oder Anfertigung von Plakaten, Programmheften oder sonstigen Drucksachen mit Einzelausrichtern oder einer Ausrichtergruppe getroffen werden.

Neben den DAC Turnieren veranstaltet der ABD auch hochkarätige Showveranstaltungen mit den TOP-Playern des Billard-Artistique, die "Ivory-Classic". Informationen hierzu oder über moderierte Show- bzw. Demonstrationsveranstaltungen "Artistique" zu Vereinsjubiläen etc. sind auf Einzelanfrage erhältlich.

 

 

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