Ausrichtungskatalog für Turniere des
DEUTSCHLAND ARTISTIQUE CUP
I. Allgemeines
1. Ideeller Veranstalter der Deutschland Artistique Cup Turniere ist die Deutsche Billard-Union e.V. (DBU). Die DAC-Turniere bilden über eine Ranglistenwertung die Qualifikation für die Deutsche Meisterschaft Billard Artistique. In direkter Ableitung unterliegen alle DAC-Turniere den sportlichen Regelwerken und Beschlüssen der DBU.
2. Die Gesamtorganisation wird durchgeführt durch den " Artistique Billard Deutschland e.V." (nachfolgend ABD genannt), der insbesondere in organisatorischen und finanziellen Punkten gegenüber den Ausrichtern und/oder sonstigen Vertragspartnern den Status des Veranstalters einnimmt.
3. Regressansprüche jeglicher Art gegen die DBU und/oder den ABD sind ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere dann, wenn Turniere mangels ausreichender Teilnehmerzahl abgesagt werden.
II. Veranstaltungen
Der ABD bietet innerhalb der DAC-Veranstaltungsreihe folgende Einzelturniere zur Ausrichtung:
1. Deutschland Artistique Cup
Die Turniere werden ausgeschrieben für beliebig viele Teilnehmer.
2. Ivory-Classic
Außerhalb der DAC-Veranstaltungsreihe bietet der ABD das "Ivory-Classic" als Sonderveranstaltung an.
Diese Veranstaltungen sind kein Bestandteil der DAC-Turnierserie.
III. Leistungen des ABD bei DAC-Turnieren
1. Allgemeine Leistungen für alle DAC-Turniere
1.1 Der ABD erbringt in Zusammenarbeit mit der DBU folgende, allgemeine Leistungen bei allen DAC-Turnieren:
1.2 Der ABD benennt zu jedem Turnier einen Turnierleiter, der vor Ort die Veranstaltung sportlich und organisatorisch abwickelt.
Insbesondere gehören hierzu die Punkte:
2. Spezielle Leistungen je Art der Einzelveranstaltung
2.1 Leistungen bei den Turnieren:
Bei den Turnieren werden über die allgemeinen Leistungen hinaus keine weiteren Leistungen erbracht. Der Preisgeldzuschuß durch den ABD entspricht den eingenommenen Startgeldern.
Der ABD stattet den Veranstaltungsraum mit speziellen Queueständern und Anzeigetafeln aus und übernimmt den gesamten Ergebnisdienst einschließlich dem Führen einer Turniertafel für das Publikum.
Der ABD stellt die Schiedsrichter aus den Reihen der teilnehmenden Sportler.
IV. Leistungen des Ausrichters eines DAC-Turniers
1. Allgemeine Leistungen bei den DAC-Turnieren
Sofern die Leistungen nicht unter Punkt II. durch den ABD übernommen werden, verbleiben beim Ausrichter folgende Leistungen:
1.1 Sportstätte
Die Sportstätte ist vom Ausrichter wie folgt auszustatten:
2. Turnierleitung / Organisation
Der Ausrichter trägt die Kosten der Organisation (Einladungen, Vorbesprechungen, Turnierleitung, Gestellung von 2 Sätzen Super-Aramith-Dem.-Bällen) pauschal mit einem Betrag von € 300,00.
V. Werberechte
Der Veranstalter hat die alleinigen Werberechte des jeweiligen DAC-Turniers, unter Beachtung der entsprechenden Regelungen der DBU.
Insbesondere gilt dies für folgende Werbearten:
Hiervon unberührt bleibt das Recht jedes einzelnen Sportlers auf eine (1) eigene Trikotwerbung.
VI. Gebühren
Der Ausrichter zahlt binnen 4 Wochen nach Vertragsabschluß eine Gebühr in Höhe von € 100,00 als Anzahlung für Planungs- und Vorlaufkosten.
VII. Rücktrittsrecht
Der Ausrichter kann die Veranstaltung ohne Folgen absagen, wenn zum Einschreibetermin die Mindestteilnehmerzahl von 10 Spielern nicht erreicht wird.
VIII. Allgemeine Hinweise
Der ABD bietet jedem Ausrichter gerne Ratschläge und Hilfestellung bei der Veranstaltungsorganisation.
Insbesondere können Zusatzvereinbarungen über die Gestaltung und/oder Anfertigung von Plakaten, Programmheften oder sonstigen Drucksachen mit Einzelausrichtern oder einer Ausrichtergruppe getroffen werden.
Neben den DAC Turnieren veranstaltet der ABD auch hochkarätige Showveranstaltungen mit den TOP-Playern des Billard-Artistique, die "Ivory-Classic". Informationen hierzu oder über moderierte Show- bzw. Demonstrationsveranstaltungen "Artistique" zu Vereinsjubiläen etc. sind auf Einzelanfrage erhältlich.
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